Im Laufe der vergangenen Jahre sind Ganzglasanlagen zu einem fixen Bestandteil des Tagesgeschäfts für den Glaser geworden. Waren die anfänglichen Ausführungsmöglichkeiten noch bescheiden, so steht dem Verarbeiter heute eine enorme Produktpalette für fast jede Anwendung zur Verfügung.
Die wohl am meistverbreitete Art der Nurglasanlage ist die Ausführung mittels Einscheibensicherheitsglas und den dazugehörigen Beschlägen. Galt es in den letzten Jahren noch als sehr fragwärdig, Nurglasanlagen in Kombination mit Verbundsicherheitsglas auszuführen, so haben Fortschritte in der Technik den Einsatz in weiten Anwendungsgebieten ermöglicht.
Durch das Inkrafttreten der Novellierung der Brandschutzverordnung steht auch dem Einsatz einer Brandschutz-Nurglasanlage nichts mehr im Weg. Oberlichten und Seitenteile schließen nahtlos an die Türen an und können auch in Sonderformen gemäß den Brandschutzklassen EI230-C1 und EI260-C1 gefertigt werden.
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